Zahlung Die Rechnungsstellung erfolgt zweimal jährlich (erstmals nach Ablauf der Eingewöhnungszeit von 4 Wochen). Bei einer allfälligen Mahnung verrechnen wir Fr. 5.00 Mahngebühren. Es werden nur die effektiven, von uns geleisteten Spielgruppenstunden verrechnet (zB. Ostermontag, Auffahrt, 1. August usw. nicht). Ferien- und Feiertage richten sich nach dem Schulplan Dottikon.Bei Abwesenheit des Spielgruppenkindes infolge Krankheit und Ferien, Krankheit der Betreuungsperson, Niederkunft der Mutter usw. halten wir seinen Platz frei und unsere Fixkosten (Löhne, Miete, Strom, Wasser, Werkmaterial) bleiben bestehen. Es erfolgt daher keine Kostenminderung.
Versicherung
Die Privathaftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache der Eltern (siehe Reglement).
Die Kinder sollten keine privaten Spielsachen in die Spiel-/Waldspielgruppe mitbringen. Ausgenommen sind Nuggi und Lieblingsstofftierli/-nuschi, diese dürfen selbstverständlich mit. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände.