Dieses Reglement ist integrierender Bestandteil der Anmeldung Ihres Kindes bei der Spielgruppe Flohsack Dottikon. Mit der Anmeldung bestätigen Sie, das Reglement zur Kenntnis genommen zu haben. Herzlichen Dank!
Die Spielgruppe Flohsack Dottikon ist eine private, konfessionell und kulturell unabhängige und nicht profitorientierte Institution, die vom Verein Flohsack, unter der Leitung von pädagogisch ausgebildeten Leiterinnen, geführt wird.
Die Organisation wird privat geführt und finanziert sich selber.
Die Kinder sind in der Spielgruppe nicht versichert. Die Haftpflicht- und Unfallversicherung des Kindes ist Sache der Eltern.
Die Eingewöhnungszeit von 4 Wochen ist für das Kind und die Eltern ein wichtiger Bestandteil am Anfang des Spielgruppenbesuches. Falls die Eltern entscheiden, dass das Kind nach diesen 4 Wochen die Spielgruppe Flohsack nicht mehr besucht, entfallen die weiteren Kosten.
Nach der Eingewöhnungszeit gelten die ordentlichen Kündigungsfristen (siehe Punkt 5).
Die Rechnungsstellung erfolgt zweimal jährlich und wird Anfangs Oktober und Anfangs Februar versendet. Bei einer allfälligen Mahnung des ausstehenden Rechnungsbetrages verrechnen wir CHF 5.– Mahngebühren.
Bei Abwesenheit des Spielgruppenkindes infolge von Krankheit und Ferien, Krankheit der Betreuungsperson, Niederkunft der Mutter usw. halten wir seinen Platz frei. Unsere Fixkosten (Löhne, Miete, Strom, Wasser, Werkmaterial) bleiben bestehen. Eine Kostenminderung können wir deshalb nicht gewähren. Dies gilt ebenfalls beim Ausfallen der Spielgruppe aufgrund von höherer Gewalt (z. B. Anordnung des Bundes/Kantons usw.).
Der Spielgruppenplatz kann unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist auf Ende eines Monats von beiden Seiten gekündigt werden. Die Spielgruppen-Kosten sind bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungszeit zu bezahlen, auch wenn das Kind die Spielgruppe nicht mehr besucht. Die Kündigung muss schriftlich an unsere Kontaktfrau erfolgen: Nicole Ley, Plattenstrasse 28, 5605 Dottikon, flohsackdottikon@gmail.com.
Die Spielgruppenleiterinnen sind berechtigt, die Kinder in bestimmten Situationen körperlich zu berühren, sofern dies im Sinne des Kindeswohls und der Betreuung erforderlich ist. Dazu gehören insbesondere folgende Situationen:
Die Spielgruppe Flohsack darf Fotos der Kinder, die im Rahmen der Spielgruppenzeit entstanden sind für die Homepage der Spielgruppe sowie für Veröffentlichungen in der örtlichen Zeitung nutzen. Die folgenden Bedingungen gelten:
Mit der verbindlichen Unterzeichnung der Anmeldung verpflichten sich die Eltern zur regelmässigen und fristgerechten Zahlung der Kosten und der Einhaltung aller Vertragsbestimmungen.
Dieses Reglement gilt für den Betrieb der Spielgruppe Flohsack Dottikon und trat per 30. Juli 2013 in Kraft.